EUR-Lex - 32012R0267 - EN - EUR-Lex

Für die Zwecke der Artikel 8 und 9, des Artikels 17 Absatz 2 Buchstabe b sowie der Artikel 30 und 35 gelten Einrichtungen, Organisationen oder Rechteinhaber, deren Bestehen auf einen ursprünglich vor dem 27. Oktober 2010 von einem anderen souveränen Staat als Iran vergebenen Vertrag über gemeinsame Produktion zurückgeht, nicht als ...

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