Wasserversorgung - lau.sachsen-anhalt.de

Die öffentliche Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt ist nach § 70 WG LSA (zu § 50 WHG) eine Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge. Dazu gehört die Bereitstellung eines Trinkwassers für die Bevölkerung in ausreichender Menge und Qualität. Mit Einhaltung der in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 ...

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